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Reisesicherungsschein

Mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie von uns einen Sicherungsschein. Die Ausgabe von Sicherungsscheinen ist gesetzlich in § 651 r BGB geregelt. Er dient als Nachweis für den Reisenden, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters eine Erstattung des gezahlten Reisepreises durch die Versicherung erfolgt.

Wir sind Insolvenzversichert bei der R+V Versicherungsgruppe
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden


Folgende Versicherungen empfehlen wir:


Reiserücktritt und Reiseabbruch

Sie können Ihre Reise nicht antreten oder müssen die Reise abbrechen



Rückholversicherung

Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland

Covid-19 Versicherung

Erkrankung aufgrund von Covid-19 vor der Reise oder im Reiseland, Quarantäne im Urlaubsland, zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund von angeordneten Quarantäne Maßnahmen